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Umzug: Informationen zum 24-Stunden-Lieferantenwechsel

Ein Umzug bringt häufig zahlreiche organisatorische Aufgaben mit sich – die Energieversorgung muss dabei jedoch kein zusätzlicher Aufwand sein.

Seit dem 6. Juni 2025 ermöglichen neue gesetzliche Regelungen einen schnellen und unkomplizierten Wechsel des Stromlieferanten nach Vertragsende. Dadurch wird der Wechselprozess deutlich vereinfacht. Damit alles reibungslos funktioniert, sollten jedoch einige wichtige Hinweise beachtet werden.

Neue Vorgaben seit dem 6. Juni 2025

Seit dem 6. Juni 2025 gelten neue Regelungen der Bundesnetzagentur, die den Wechsel des Stromlieferanten schneller und einfacher gestalten. Die Änderungen betreffen ausschließlich Stromverträge im Zusammenhang mit einem Umzug. Bestehende Vertragslaufzeiten und vereinbarte Kündigungsfristen bleiben weiterhin unverändert bestehen.

Wichtiger Hinweis: Eine rückwirkende Bearbeitung von Umzügen ist seitdem nicht mehr möglich. Damit Ihr Auszug zum gewünschten Termin berücksichtigt werden kann, informieren Sie uns bitte rechtzeitig vor Ihrem Umzug.

Unkomplizierter Stromwechsel beim Umzug

Gerne unterstützen wir Sie bei den notwendigen Schritten rund um Ihre Energieversorgung und kümmern uns um die weitere Abwicklung. Damit Ihr Umzug reibungslos bearbeitet werden kann, bitten wir Sie, uns Ihren Auszug mindestens 14 Tage vor dem gewünschten Termin mitzuteilen.

Wird ein Umzug nicht im Voraus gemeldet, bleibt der Stromanschluss auf Ihren Namen angemeldet. Die dadurch entstehenden Stromkosten müssen weiterhin von Ihnen getragen werden.

Notieren Sie am Tag Ihres Umzugs den aktuellen Zählerstand und übermitteln Sie uns diesen anschließend telefonisch oder per E-Mail. So kann Ihr Verbrauch korrekt zum Auszugsdatum abgerechnet werden.

Nein. Ein Umzug bringt viele organisatorische Aufgaben mit sich und im Trubel des Alltags kann schnell etwas übersehen werden. Seit Inkrafttreten der neuen gesetzlichen Regelungen zum 6. Juni 2025 können Umzüge jedoch nicht mehr rückwirkend bearbeitet werden. Bitte berücksichtigen Sie dies frühzeitig bei Ihrer Umzugsplanung und informieren Sie uns rechtzeitig über Ihren Auszug.

Der sogenannte 24-Stunden-Lieferantenwechsel setzt bestehende Vertragslaufzeiten nicht außer Kraft. Die Laufzeit Ihres Vertrags können Sie Ihren Unterlagen entnehmen. Ein Wechsel des Stromlieferanten ist weiterhin erst nach Ende der vereinbarten Laufzeit möglich.

Wird Ihr Umzug verspätet bei uns angezeigt, erfolgt die Stromversorgung an der neuen Adresse in der Regel zunächst durch den örtlichen Grundversorger – häufig zu höheren Konditionen. Zudem besteht die Gefahr, dass der Stromverbrauch an Ihrer bisherigen Anschrift weiterhin über Ihren Vertrag abgerechnet wird und dadurch Kosten entstehen, die eigentlich dem Nachmieter zuzuordnen wären.

Alles Wichtige auf einen Blick

Umzugsmeldung

Bitte teilen Sie uns Ihren Umzug mindestens 14 Tage im Voraus mit.

Kündigungsfristen

Die vertraglich festgelegten Kündigungsfristen gelten weiter.

Zählerstandsmeldung

Bitte übermitteln Sie uns Ihren Zählerstand am Umzugstag.

Sie benötigen Unterstützung? Wir sind gerne für Sie da.

Besuchen Sie uns gerne während unserer Öffnungszeiten in unserem Kundenbüro in der Franz-Josef-Gall-Straße 18 in Tiefenbronn. Alternativ erreichen Sie uns per E-Mail unter kundenservice@energie-tiefenbronn.de oder telefonisch unter der Nummer: 07234 9500-60.