Umzug: Wichtige Informationen zum 24-Stunden-Lieferantenwechsel
Ein Umzug bringt viele organisatorische Aufgaben mit sich. Damit Ihre Stromversorgung an der neuen Adresse zuverlässig eingerichtet oder beendet werden kann, bitten wir Sie, die aktuellen Regelungen zum Lieferantenwechsel zu beachten.
Seit dem 6. Juni 2025 gelten bundesweit neue Vorgaben der Bundesnetzagentur für die technische Abwicklung von Lieferantenwechseln. Dadurch können Lieferantenwechsel nach Vertragsende technisch innerhalb von 24 Stunden umgesetzt werden.
Für Sie als Kundin oder Kunde ist besonders wichtig: Die neuen Regelungen betreffen Stromverträge im Zusammenhang mit einem Umzug. Bereits vereinbarte Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen bleiben weiterhin bestehen.
Bitte beachten Sie:
Eine rückwirkende Bearbeitung von Umzugsmeldungen ist nicht mehr möglich. Informieren Sie uns daher möglichst frühzeitig über Ihren Ein- oder Auszug. So können wir die erforderlichen Schritte rechtzeitig veranlassen und Ihren Wunschtermin bestmöglich berücksichtigen.
Als regionaler Energieversorger stehen wir Ihnen bei Fragen rund um Ihren Umzug gerne persönlich zur Verfügung. Unsere Ansprechpartner unterstützen Sie dabei, den Wechsel Ihrer Verbrauchsstelle so einfach wie möglich zu gestalten.
Unkomplizierter Stromwechsel beim Umzug
Sie ziehen demnächst um?
Gerne unterstützen wir Sie bei den notwendigen Schritten rund um Ihre Energieversorgung und kümmern uns um die weitere Abwicklung. Damit Ihr Umzug reibungslos bearbeitet werden kann, bitten wir Sie, uns Ihren Auszug mindestens 14 Tage vor dem gewünschten Termin mitzuteilen.
Warum ist eine vorherige Meldung bei Umzügen so wichtig?
Wird ein Umzug nicht im Voraus gemeldet, bleibt der Stromanschluss auf Ihren Namen angemeldet. Die dadurch entstehenden Stromkosten müssen weiterhin von Ihnen getragen werden.
Wie lassen sich unnötige Kosten vermeiden?
Notieren Sie am Tag Ihres Umzugs den aktuellen Zählerstand und übermitteln Sie uns diesen anschließend telefonisch oder per E-Mail. So kann Ihr Verbrauch korrekt zum Auszugsdatum abgerechnet werden.
Kann ein Umzug nachträglich gemeldet werden?
Nein. Ein Umzug bringt viele organisatorische Aufgaben mit sich und im Trubel des Alltags kann schnell etwas übersehen werden. Seit Inkrafttreten der neuen gesetzlichen Regelungen zum 6. Juni 2025 können Umzüge jedoch nicht mehr rückwirkend bearbeitet werden. Bitte berücksichtigen Sie dies frühzeitig bei Ihrer Umzugsplanung und informieren Sie uns rechtzeitig über Ihren Auszug.
Was passiert mit der Vertragslaufzeit?
Der sogenannte 24-Stunden-Lieferantenwechsel setzt bestehende Vertragslaufzeiten nicht außer Kraft. Die Laufzeit Ihres Vertrags können Sie Ihren Unterlagen entnehmen. Ein Wechsel des Stromlieferanten ist weiterhin erst nach Ende der vereinbarten Laufzeit möglich.
Was passiert, wenn ein Umzug nicht oder zu spät gemeldet wird?
Bitte informieren Sie uns frühzeitig über Ihren Umzug. Erfolgt die Umzugsmeldung erst nach dem Umzugstermin, kann die Stromversorgung an Ihrer neuen Anschrift zunächst durch den örtlichen Grundversorger erfolgen. Die dort geltenden Preise und Vertragsbedingungen können von Ihrem bisherigen Tarif abweichen.
Außerdem kann es in Einzelfällen dazu kommen, dass Verbrauchsmengen an Ihrer bisherigen Anschrift bis zur Bearbeitung der Umzugsmeldung weiterhin Ihrem Vertrag zugeordnet werden. Dadurch können zusätzliche Klärungen bei der Abrechnung erforderlich werden.
Alles Wichtige auf einen Blick
Umzugsmeldung
Bitte teilen Sie uns Ihren Umzug mindestens 14 Tage im Voraus mit.
Kündigungsfristen
Die vertraglich festgelegten Kündigungsfristen gelten weiter.
Zählerstandsmeldung
Bitte übermitteln Sie uns Ihren Zählerstand am Umzugstag.
Sie benötigen Unterstützung? Wir sind gerne für Sie da.
Besuchen Sie uns gerne während unserer Öffnungszeiten in unserem Kundenbüro in der Franz-Josef-Gall-Straße 18 in Tiefenbronn. Alternativ erreichen Sie uns per E-Mail unter kundenservice@energie-tiefenbronn.de oder telefonisch unter der Nummer: 07234 9500-60.

