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Umlagensenkung Wärmepumpen
Umlagensenkung Wärmepumpen
Umlagensenkung Wärmepumpen

Reduzierte Umlagen für Wärmepumpen nach § 22 EnFG

Als regionaler Energieversorger unterstützen wir unsere Kundinnen und Kunden dabei, gesetzliche Entlastungsmöglichkeiten bestmöglich zu nutzen. Für bestimmte elektrisch betriebene Wärmepumpen sieht § 22 des Energiefinanzierungsgesetzes (EnFG) eine Befreiung von ausgewählten Umlagen vor. Betroffen sind die KWKG-Umlage sowie die Offshore-Netzumlage. Sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, werden diese Umlagen für den betreffenden Wärmepumpenstrom auf 0,00 Cent pro Kilowattstunde reduziert. Die Energie Tiefenbronn GmbH begleitet Sie bei der Beantragung der Umlagenbefreiung gegenüber dem zuständigen Verteilnetzbetreiber.

Jetzt Antrag nach § 22 EnFG stellen

Die Energie Tiefenbronn GmbH kann als Netznutzer gegenüber dem zuständigen Verteilnetzbetreiber die Befreiung von der KWKG-Umlage sowie der Offshore-Netzumlage beantragen, sofern die Voraussetzungen gemäß § 22 des Energiefinanzierungsgesetzes (EnFG) für die betreffende Verbrauchsstelle („Marktlokation“) erfüllt sind. Für die nachfolgend genannte Marktlokation liegen diese Voraussetzungen vor. Ich bitte daher die Energie Tiefenbronn GmbH, die entsprechende Umlagenbefreiung beim zuständigen Verteilnetzbetreiber geltend zu machen.







    Adresse der Verbrauchsstelle (Marktlokation)







    Erklärung

    • Ich bin Letztverbraucher von Elektrizität zum Betrieb einer Wärmepumpe, deren Verbrauch über einen separaten, nicht den sonstigen Haushalts- bzw. Betriebsverbrauch messenden Zählpunkt gemäß § 22 EnFG gemessen wird.

    Als gewerblicher Letztverbraucher von Elektrizität versichere ich für mein Unternehmen ferner:

    • Das Unternehmen ist kein „Unternehmen in Schwierigkeiten“ gemäß § 2 Nr. 20 EnFG.

    • Gegen das Unternehmen bestehen keine offenen Rückforderungsansprüche aufgrund eines Beschlusses der Europäischen Kommission zur Feststellung der Unzulässigkeit einer Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem Europäischen Binnenmarkt.

    Etwaige Änderungen werde ich der schwarzwald energy GmbH unaufgefordert mitteilen.


    Alles Wichtige zur Umlagenreduzierung nach § 22 EnFG

    Kunden mit einer separat gemessenen Wärmepumpe profitieren bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen von einer auf 0,00 Ct/kWh reduzierten KWKG-Umlage sowie Offshore-Netzumlage.

    Für die Inanspruchnahme der Umlagenreduzierung nach § 22 EnFG müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Der Stromverbrauch erfolgt über eine elektrisch betriebene Wärmepumpe.
    • Die Wärmepumpe verfügt über einen separaten Zählpunkt und ist eigenständig an das Stromnetz angeschlossen.
    • Es liegt kein Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne von § 2 Nr. 20 EnFG vor.
    • Es bestehen keine offenen Rückforderungsansprüche aufgrund einer Entscheidung der Europäischen Kommission zu unzulässigen Beihilfen.

    Die Umlagenreduzierung kann rückwirkend ausschließlich für das Kalenderjahr 2025 geltend gemacht werden.